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Bildungsprämie bundesweit
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es seit 1. Dezember 2008 auch die „Bildungsprämie“. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20000 € (oder 40000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. Weitere Informationen zu diesem bundesweiten Angebot und den Antrag finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Die Gutscheine können selbstverständlich für unsere Ausbildungen verwendet werden.